klageschrift
Die Wohnung, die sich in einem gepflegtem, repräsentativen Haus befindet, [...]
Neben den bereits geschilderten Merkmalen zeichnet sich die Wohung der Beklagten dadurch aus, dass sie sich in ruhigem Wohngebiet in Elbnähe befindet, in der Nähe zu Fuß erreicgbare Geschäfte vorhanden sind, auch für gehobene Ansprüche, Schulen zu Fuß zu erreichen sind und Verkehrsmittel, wie S-Bahn und Bus, in der Nähe vorhanden sind.
Ich wußte gar nicht wie schön es hier ist. Für diese Erfahrung muss man erst verklagt werden. Die Wohnung ist auch schon wieder größer geworden. Nun sind es vor Gericht ganze 150m² exklusive Terrasse! Wenn das so weiter geht, dann gehört uns bald das Haus.