miete III
Die Antwort auf den Brief:
Eine Bezugnahme auf den Mietenspiegel war ausdrücklich nicht erfolgt. Ihr Mietverhältnis ist durch einen Gewerbemietvertrag geregelt.
Kannst mal sehen wir sind doch immer noch eine Metzgerei.
Eine Begehenug der Räume möchten wir gerne am Dienstag, dem 6. Januar 2004, um 9.15 Uhr vornehemen, um auch die anderen von Ihnen erwähnten Punkte in Augenschein nehmen zu können.
Für Ihre Einladung zu Kaffee, Tee und Lebkuchen danket der Unterzeichner und bittet aber, ihm deren Nichtannahme nicht als Unhöflichkeit auslegen zu wollen.