
guten morgen
Der gerade erschienene Mietenspiegel 2003 wird vielen Vermietern einen Anlass liefern, eine Mieterhöhung zu verlangen.
Ja, stimmt.
Vermieter können auch, ohne dass sie konkret ins Haus investiert haben, die Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verlangen.
Aja. Genau. Mhm.
Die wird in Hamburg durch den Mietenspiegel repräsentiert. Der Mietenspiegel setzt den Vermietern Grenzen: Lange nicht jede Mieterhöhung ist wirksam und muss gezahlt werden.
Ah. Oh, da wird es doch interessant.
das macht mich vorübergehend sprachlos
jetzt ist